Das Gendiagnostikgesetz schreibt vor, dass jede Entnahme einer DNA-Probe durch eine neutrale Person bezeugt werden muss. Dadurch soll Betrug verhindert werden und letztlich das Ergebnis des Tests sicher sein.
So geht die dokumentierte Probenahme
In Ihrem Testset finden Sie ein Formular, das Sie zur Dokumentation der Probenahme ausfüllen. Sie fügen den Unterlagen lediglich die Kopien der Ausweise aller Teilnehmer hinzu.
Es muss außerdem eine Unterschrift zur Einwilligung zum DNA-Test gegeben werden.
Für minderjährige Teilnehmer müssen immer alle Sorgeberechtigten unterschreiben. Oft ist das die Mutter eines Kindes, die ihre Unterschrift gibt, selbst wenn sie am Test nicht teilnimmt.
Die Aufgabe Ihres Zeugen
Ihr Zeuge stellt sicher, dass Ihre eingetragenen Daten richtig sind und Sie die Wattestäbchen mit Ihren DNA-Proben in die richtigen Probenumschläge verpacken. Anschließend versendet er alle Unterlagen und die Proben mit unserem beigelegten Rückumschlag. So soll verhindert werden, dass Proben ausgetauscht werden.
Wer kann Zeuge sein?
Gerne können Sie also zu uns kommen, um Ihre Probenahme dokumentieren zu lassen. Wenn unser Labor zu weit von Ihrem Wohnort entfernt sein sollte (wir sind im Osten München, in Ebersberg), finden Sie hier unsere Partnerapotheken:
➤ Suche nach Apotheken
Hier finden Sie alle Apotheken, die für unsere Kunden eine dokumentierte Probenahme durchführen:
➤ Arztsuche nach Postleitzahl
Mitarbeiter bei Jugendämtern sind häufig bereit, die Probenahme zu begleiten und zu dokumentieren.
➤ Suche Jugendamt
Mitarbeiter von Gesundheitsämtern und insbesondere deren Amtsärzte sollen laut Gendiagnostikgesetz ebenfalls zur Dokumentation einer Probenahme zur Verfügung stehen.
Suche Amtsarzt oder Gesundheitsamt nach Postleitzahl
Sie finden niemanden? Rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen weiter: 08092 8289 260