Um das Ergebnis zu einem Vaterschaftstest vor Gericht verwenden zu können, müssen verschiedene Formalien eingehalten werden:
Wir arbeiten in allen Bereichen streng nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Alle geforderten Akkreditierungen liegen vor. Die von uns erstellten Gutachten können daher, unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte, vor Gericht verwendet werden.
Es ist in jedem Falle jedoch sicherer, zuvor den Richter zu fragen, ob Sie ein privates Labor beauftragen dürfen. Denn letztlich hat ein Richter die sogenannte Beweismittelfreiheit und darf bestimmen, welches Labor er zulässt und welches nicht.
Eine Probe ist immer entweder ein Mundhöhlenabstrich (ugs.: Speichelprobe) oder Blut
Es können auch Proben von verstorbenen Personen analysiert werden.
Bitte beachten Sie: Ein Richter hat immer die sogenannte Beweismittelfreiheit. Das heißt, er kann jederzeit ein Gegengutachten bei einem Institut seiner Wahl in Auftrag geben. Um die Akzeptanz auf offizielle Anerkennung durch den Richter zu erhöhen, empfehlen wir die beschriebene Vorgehensweise.