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Beratung

Gerichtliche Verwertbarkeit

Wie wird ein Vaterschaftstest vor Gericht anerkannt?

Um das Ergebnis zu einem Vaterschaftstest vor Gericht verwenden zu können, müssen verschiedene Formalien eingehalten werden:

Wir arbeiten in allen Bereichen streng nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Alle geforderten Akkreditierungen liegen vor. Die von uns erstellten Gutachten können daher, unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte, vor Gericht verwendet werden.

Es ist in jedem Falle jedoch sicherer, zuvor den Richter zu fragen, ob Sie ein privates Labor beauftragen dürfen. Denn letztlich hat ein Richter die sogenannte Beweismittelfreiheit und darf bestimmen, welches Labor er zulässt und welches nicht.

 

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3 Schritte zum gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest

  1. Alle Teilnehmer müssen dem Test schriftlich zustimmen
    Wir haben dafür unser Formular „Einwilligung“ entsprechend den Vorgaben des GenDG formuliert. Sie bekommen es mit unseren Testunterlagen gesendet oder können es sich im Bereich „Downloads“ herunterladen. Für minderjährige Kinder geben alle Sorgeberechtigten ihre schriftliche Zustimmung.

  2. Die Probenahme muss von einer neutralen Person begleitet werden
    Die "dokumentierte Probenahme" können wir für Sie durchführen. Falls Sie nicht zu uns kommen können, so können Sie sich an einen Arzt wenden (z.B. Ihr Hausarzt oder Kinderarzt) oder an einen Mitarbeiter des Jugendamtes oder des Gesundheitsamtes. Erkundigen Sie sich vorab nach den jeweiligen Gebühren. Sollte Ihr Arzt die Probenahme nicht durchführen wollen, so stellen wir Ihnen auf unseren Seite Suchmöglichkeiten zur Verfügung, die es Ihnen erleichtern, einen Arzt, ein Jugendamt oder ein Gesundheitsamt in Ihrer Nähe zu finden.

  3. Die Testunterlagen und Proben muss Ihr Zeuge (Arzt o.Ä.) an uns versenden
    Bei diesem Punkt geht es um die sogenannte ununterbrochene Beweiskette, die dem Richter durch eine "dokumentierte Probenahme" nachgewiesen werden kann. Sollten Sie die fertigen Testunterlagen und Ihre Proben wieder mit nach Hause nehmen, kann Ihnen Manipulation vorgeworfen werden. Wir fügen unserem Testset einen frankierten Umschlag bei, so dass keine weiteren Kosten dadurch entstehen.

Welche Proben können für den Vaterschaftstest verwendet werden?

Eine Probe ist immer entweder ein Mundhöhlenabstrich (ugs.: Speichelprobe) oder Blut

  • Blut: Die Abnahme unter Zugabe des Gerinnungshemmers EDTA erfolgt durch Ihren Arzt

  • Speichel: Mundhöhlenabstrich mit Wattestäbchen. Kann schmerzfrei, auch schon bei Neugeborenen, genommen werden. Unsere Testsets enthalten Stäbchen für den Mundschleimhautabstrich aller Testteilnehmer.

Es können auch Proben von verstorbenen Personen analysiert werden.

Bitte beachten Sie: Ein Richter hat immer die sogenannte Beweismittelfreiheit. Das heißt, er kann jederzeit ein Gegengutachten bei einem Institut seiner Wahl in Auftrag geben. Um die Akzeptanz auf offizielle Anerkennung durch den Richter zu erhöhen, empfehlen wir die beschriebene Vorgehensweise.

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